Hochwassermarke II und ihre Bedeutung

Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau) ein ABSOLUTES Fahrverbot für Rhein und ALTRHEIN. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mehr mit Kanus befahren werden!

Wir bitten um Beachtung!


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