Hochwassermarke II und ihre Bedeutung

Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau) ein ABSOLUTES Fahrverbot für Rhein und ALTRHEIN. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mehr mit Kanus befahren werden!

Wir bitten um Beachtung!


Posted in Befahrungsregeln and tagged , , .

Hochwassermarken auf dem Rhein

Überraschung am Ende einer  Montagstour. Schon beim Einsetzen in den Hafen konnte man den kreisenden Hubschrauber sehen, dazu offensichtlich noch Boote und Fahrzeuge an Land mit blauem Rundumlicht. Irgendetwas war passiert. Sollten wir tatsächlich den Rhein hoch paddeln? Sonja ergriff die Initiative und sprach die Führer eines DLRG Bootes an. Ergebnis : Ein Mann war  auf dem Rhein treibend gesehen worden. Gleichzeitig wurden wir darauf hingewiesen, dass wir ab der Hochwassermarke I den Rhein nicht mehr ohne Funkgerät befahren dürfen.

(mehr …)
Posted in Befahrungsregeln, Schwarzes Brett and tagged , , , .