Arbeitsstundenkatalog 2020
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist jedes erwachsene aktive Mitglied zur Leistung von Arbeitsstunden verpflichtet.
Die Arbeitsstunden werden vom 2. Vorsitzenden erfasst. Dieser versendet per 30.6 und 31.10. d.J. eine aktuelle Übersicht als Rundmail an die Mitglieder zur Information und Prüfung.
Bei offiziellen Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen werden die Arbeitsstunden vom Leiter des jeweiligen Arbeitseinsatzes bzw. der Veranstaltung in Form von Helferlisten an den 2. Vorsitzenden gemeldet.
Alle weiteren Arbeitsstunden sind mit dem jeweils verantwortlichen Vorstandsmitglied vor Ausübung der Arbeit abzustimmen und danach selbständig an den 2. Vorsitzenden zu melden.
Reguläre Arbeitsstunden sind:
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