Mitgliedschaft

Die Kanusportgemeinschaft Germersheim möchte allen ein Zuhause bieten, die Spaß am Paddeln haben. Natürlich kann man auch Paddeln, ohne Mitglied in einem Verein zu sein. Die Mitgliedschaft im Verein bietet jedoch eine Menge Vorteile. Man kann viel von anderen lernen, übers Kanufahren, über die Gefahren der Gewässer, über die Regeln auf dem Wasser. Dies ist vor allem für „junge“ Paddler ein großer Vorteil, wenn sie auf ihren Touren begleitet werden oder sogar erst einmal im Zweier auf dem Rhein mitfahren können. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist auch die Leihgebühr für die Ausrüstung bei Vereinsfahrten. Ein eventuell vorhandenes Boot kann, je nach Verfügbarkeit an Plätzen, kostengünstig im Bootshaus eingelagert werden. Bei Fahrten wird die Logistik (d.h. das Versetzen der Autos) gemeinsam geplant.

Die Kanusportgemeinschaft Germersheim hat ein reges Vereinsleben, ein wöchentliches After-Work-Paddeln von Mai bis September (immer Mittwochs 18.00 Uhr) mit anschließendem gemütlichem Beisammensein. Wir führen regelmäßig gemeinsame Mehrtagesfahrten, Wildwasserfahrten oder Wanderpaddeltouren durch und treffen uns im Winter im Schwimmbad zum Techniktraining oder einmal monatlich zum Kanutenhock.

Die Mitgliedsbeiträge Stand 2020 sind wie folgt gestaffelt:

Mitgliedschaft
Aktiv
Passiv
Aktiv/
Fördernd 
1)
Erwachsene72,00€38,00€ 
Ehepaare, Lebenspartnerschaften
(mit gemeinsamen Haushalt)
Ein Erwachsener mit Kinder(ern)2)3)
100,00€54,00€100,00€
Familie mit Kind(ern)
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
danach erfolgt ein Wechsel in die Einzelmitgliedschaft2)3)
120,00€74,00€120,00€
Kinder und Jugendliche
7 – 25 Jahre als Einzelmitglied2)3)
48,00€18,00€ 

1)ein Erwachsener aktiv, (Ehe-)Partner fördernd

2)Kinder unter 7 Jahren können nur als Familienmitglieder gemeldet werden und dürfen nur in Begleitung und unter verantwortlicher Aufsicht eines erziehungsberechtigten Mitgliedes auf das Vereinsgelände und zu den Vereinsaktivitäten mitgenommen werden.

3)Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr, sofern jährlich ein Nachweis erbracht wird.

Hier geht’s zum Aufnahmeantrag.

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