Hochwassermarke II und ihre Bedeutung
Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau bzw. 7,30 Pegel Speyer) ein ABSOLUTES Fahrverbot für den Rhein sowie dessen Häfen. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mit Kanus befahren werden!
Ergänzend machen wir auf den Gültigkeitsbereich der Hochwassermarken aufmerksam:
Strecke | Pegel | Marke II |
Schleuse Iffezheim (km 334) bis Germersheim (km 384) | Maxau | 7,50 m |
Germersheim (km 384) bis MA-Rheinau (km 410,50) | Speyer | 7,30 m |
Im ALTRHEIN haben die Hochwasserbestimmungen keine Gültigkeit. Die Wasserschutzpolizei rät jedoch dringend von einer Befahrung des Altrheins bei Hochwasser ab.
Wir bitten um Beachtung!
Diese Info wurde aktualisiert am 19.06.2024 aufgrund einer schriftlichen Auskunft der Wasserschutzpolizei
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