Hochwassermarke II und ihre Bedeutung
Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau bzw. 7,30 Pegel Speyer) ein ABSOLUTES Fahrverbot für den Rhein sowie dessen Häfen. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mit Kanus befahren werden!
Ergänzend machen wir auf den Gültigkeitsbereich der Hochwassermarken aufmerksam:
Strecke | Pegel | Marke II |
Schleuse Iffezheim (km 334) bis Germersheim (km 384) | Maxau | 7,50 m |
Germersheim (km 384) bis MA-Rheinau (km 410,50) | Speyer | 7,30 m |
Im ALTRHEIN haben die Hochwasserbestimmungen keine Gültigkeit. Die Wasserschutzpolizei rät jedoch dringend von einer Befahrung des Altrheins bei Hochwasser ab.
Wir bitten um Beachtung!
Diese Info wurde aktualisiert am 19.06.2024 aufgrund einer schriftlichen Auskunft der Wasserschutzpolizei
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Tourenplanung
Vor der Paddeltour steht die Planung..
Auf den Seiten des Kanuverbandes findet ihr interessante und wichtige Informationen zur Tourenplanung.
Neu ist hier eine Abfrage zu den Befahrungsregeln auf heimischen, wie auch auf ausländischen Gewässern. Diese findet ihr unter https://www.kanu.de/FREIZEITSPORT/Infothek-fuer-Paddler/Tourenplanung-75519.html „Befahrunsregelungen“
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Befahrungsregeln im nördlichen Elsass
Hier findet ihr offizielle Befahrungsregeln für Moder, Sauer und Alt-Rhein im Elsaß.
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Hochwassermarken auf dem Rhein
Überraschung am Ende einer Montagstour. Schon beim Einsetzen in den Hafen konnte man den kreisenden Hubschrauber sehen, dazu offensichtlich noch Boote und Fahrzeuge an Land mit blauem Rundumlicht. Irgendetwas war passiert. Sollten wir tatsächlich den Rhein hoch paddeln? Sonja ergriff die Initiative und sprach die Führer eines DLRG Bootes an. Ergebnis : Ein Mann war auf dem Rhein treibend gesehen worden. Gleichzeitig wurden wir darauf hingewiesen, dass wir ab der Hochwassermarke I den Rhein nicht mehr ohne Funkgerät befahren dürfen.
(mehr …)Posted in Befahrungsregeln, Schwarzes Brett and tagged Altrhein, Fahrverbot, Hochwasser, Rhein
Einstieg Fischmal Leimersheim
Ein Zeitungsartikel in der Rheinpfalz am 22.02.2016 hatte uns aufgeschreckt. Die Befahrung des Fischmal sollte nur noch dem örtlichen Kanuverein erlaubt sein. Eine Rückfrage beim Bürgermeister ergab, dass der Einstieg am nördlichen Ufer (Sportplatz) zur Befahrung des Michelsbaches für die Mitglieder des Kanusportvereins Germersheim nicht reglementiert ist.
Wir haben hier die entsprechenden Schreiben für unsere Mitglieder hinterlegt, sollte es zu Unstimmigkeiten mit den örtlichen Behörden kommen.
Nutzung Einstieg Fischmal Leimersheim
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Mechtersheimer Altrhein
Unsere Paddelstrecke Mechtersheimer Altrhein Richtung Schäferweiher liegt im Naturschutzgebiet Schwarzwald. Durch Rechtsverordnung ist das Übertragen zwischen Mechtersheimer und Schäferweiher in der Zeit vom 15.03 und 15.07 nicht gestattet um bedrohte Tiere zu schützen.
Stand 14.04.2019
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Berghäuser Altrhein
Der südliche Teil des Berghäuser Altrheins ist das ausgewiesene Naturschutzgebiet Flotzgrün und mit einem Befahrungsverbot für alle Wasserfahrzeuge belegt.
Stand: 14.04.2019
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