Arbeitsstundenkatalog 2020
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist jedes erwachsene aktive Mitglied zur Leistung von Arbeitsstunden verpflichtet.
Die Arbeitsstunden werden vom 2. Vorsitzenden erfasst. Dieser versendet per 30.6 und 31.10. d.J. eine aktuelle Übersicht als Rundmail an die Mitglieder zur Information und Prüfung.
Bei offiziellen Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen werden die Arbeitsstunden vom Leiter des jeweiligen Arbeitseinsatzes bzw. der Veranstaltung in Form von Helferlisten an den 2. Vorsitzenden gemeldet.
Alle weiteren Arbeitsstunden sind mit dem jeweils verantwortlichen Vorstandsmitglied vor Ausübung der Arbeit abzustimmen und danach selbständig an den 2. Vorsitzenden zu melden.
Reguläre Arbeitsstunden sind:
- sämtliche Arbeiten im und um das Bootshaus, Bootslagerhaus und Vereinsgelände
- Pflege und Wartung von Booten, Bootszubehör
- Mitarbeit an der Homepage, Betreuung des Forums o.ä. lt. Absprache mit dem Infowart
- Erstellung von Berichten für Homepage, Jahresheft sowie Presseveröffentlichungen je nach Umfang
- Vorbereitung von Bildervorträgen u.ä. = pauschal 2 Stunden
- Übungsleiter und Helfer können für ihren Einsatz auf dem Wasser bei Vereinsfahrten oder bei Kanukursen wählen zwischen der Anrechnung von Arbeitsstunden und der Bezahlung (9,- €/Std. für Übungsleiter mit Lizenz und 7,- €/Std. für Helfer). Diesbezügliche Vorbereitungszeiten können als Arbeitsstunden abgerechnet werden.
- Ausrichtung des Mittwochspaddelns, je Abend = 2 Stunden (nur auf Antrag beim 2. Vorsitzenden)
- Zubereitung von Essen zum Mittwochspaddeln = maximal 2 Stunden
- Dienste bei Vereinsveranstaltungen gemäß tatsächlich angefallener Einsatzzeit
- Spenden in Form von Kuchen, Dessert oder Salat = 1 Stunde
Nicht als Arbeitsstunden angerechnet werden:
- Thekendienst beim Mittwochspaddeln
- Vorstandsarbeit
Stand: 23.02.2020
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