Hochwassermarke II und ihre Bedeutung
Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau bzw. 7,30 Pegel Speyer) ein ABSOLUTES Fahrverbot für den Rhein sowie dessen Häfen. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mit Kanus befahren werden! Ergänzend machen wir auf den Gültigkeitsbereich der Hochwassermarken aufmerksam: Strecke Pegel Marke II Schleuse…