Hochwassermarke II und ihre Bedeutung

Nach aktueller Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei gilt bei Erreichen der Hochwassermarke II (7,50 m bei Pegel Maxau bzw. 7,30 Pegel Speyer) ein ABSOLUTES Fahrverbot für den Rhein sowie dessen Häfen. Das heißt, diese Gewässer dürfen auch nicht mit Kanus befahren werden!

Ergänzend machen wir auf den Gültigkeitsbereich der Hochwassermarken aufmerksam:

StreckePegelMarke II
Schleuse Iffezheim (km 334) bis Germersheim (km 384)Maxau7,50 m
Germersheim (km 384) bis MA-Rheinau (km 410,50)Speyer7,30 m

Im ALTRHEIN haben die Hochwasserbestimmungen keine Gültigkeit. Die Wasserschutzpolizei rät jedoch dringend von einer Befahrung des Altrheins bei Hochwasser ab.

Wir bitten um Beachtung!

Diese Info wurde aktualisiert am 19.06.2024 aufgrund einer schriftlichen Auskunft der Wasserschutzpolizei


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Hochwassermarken auf dem Rhein

Überraschung am Ende einer  Montagstour. Schon beim Einsetzen in den Hafen konnte man den kreisenden Hubschrauber sehen, dazu offensichtlich noch Boote und Fahrzeuge an Land mit blauem Rundumlicht. Irgendetwas war passiert. Sollten wir tatsächlich den Rhein hoch paddeln? Sonja ergriff die Initiative und sprach die Führer eines DLRG Bootes an. Ergebnis : Ein Mann war  auf dem Rhein treibend gesehen worden. Gleichzeitig wurden wir darauf hingewiesen, dass wir ab der Hochwassermarke I den Rhein nicht mehr ohne Funkgerät befahren dürfen.

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